Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Voraussetzungen:
1.1.1 Der Kunde fordert die gewünschten Leistungen unter Angabe einer
Auftragsnummer sowie unter Anmerkung dieser Geschäftsbedingungen bei Morris
Butler (im weiteren kurz Auftragnehmer genannt) an. Gegenbestätigungen des
Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
1.1.2 Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.1.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen die über die
jeweiligen Inhalte der Verträge oder Geschäftsverbindung hinausgehen, sind
nicht zulässig.
1.1.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Laufe
seiner Tätigkeit für den Auftraggeber oder dessen Kunden, bekanntgewordenen
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren.
1.2 Softwarearbeiten
1.2.1 Voraussetzung für Arbeiten an Software ist , der Nachweis der
Berechtigung des Endkunden, die vereinbarten Arbeiten an der Software durchführen
zu lassen (z.B. Lizenzen).
1.2.2 Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde übernimmt als wesentliche
Vertragspflicht, Daten und Programme vor den Arbeiten, in maschinenlesbarer Form
zu sichern, und gewährleistet damit, daß diese mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können. Imfalle der Nichtbefolgung beseht kein
Schadenersatzanspruch gegen den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, sich über die Einhaltung der Auftraggeberpflichten zu
vergewissern.
1.2.3 Es obliegt dem Auftraggeber bzw. dessen Kunden, personenbezogene
Daten vor dem Zugriff durch den Auftragnehmer oder dessen Beauftragten, der sich
im Rahmen von Softwarearbeiten ergeben kann, zu sichern.
1.3 Consulting und Schulung
1.3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für das konkrete
Vorhaben alle ihm zugänglich Informationen und Arbeitsmittel zur Verfügung,
soweit der Auftragnehmer dies nicht schon von dem zu betreuenden Endkunden
erhalten hat.
1.3.2 Für Schulungen und Fortbildungen, stellt der Auftraggeber
beziehungsweise dessen Kunde, die
entsprechenden Räumlichkeiten, Geräte, sowie Anschlüsse
nach den derzeit üblichen baulichen
Vorschriften zur Verfügung.
1.4 Beratung
1.4.1 Gegenstand von Beratungsleistungen des Auftragnehmers sind die
Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung
unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen, z.B. in folgenden Bereichen
- EDV- und Informationstechnologien
- Auswahl und Einsatz von Anwendungslösungen
- Systementwurf, Anpassung und Integration von Hard- und Software.
1.4.2 Geschuldet ist stets die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht
die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder
anderen Werken. Die Leistungen sind erbracht, wenn die erforderlichen
Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenen Schlußfolgerungen mit
dem Kunden erarbeitet sind.
1.4.3 Die Verantwortung für etwaige vom Auftragnehmer unterstützten
Kundenprojekten und daraus resultierende Ergebnisse liegtbeim Auftraggeber bzw.
dessen Kunden.
1.5 Arbeitsmittel
1.5.1 Der Auftraggeber oder dessen Kunde hat dem Auftragnehmer die zur
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten,
unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Unfallverhütungsvorschriften,
bereitzustellen.
§ 2 Leistungserbringung
2.1 Der Umfang, sowie die genaue Beschreibung der vom Auftragnehmer zu
erbringenden Leistungen, ergibt sich -
soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart - aus dem vom Auftragnehmer
erstellten Angebot und den AGB’s.
2.2 Der Auftragnehmer wird nach Vertragsabschluß/Auftragserteilung geäußertes
Änderungsverlangen des Kunden ausführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten
oder Terminverschiebung möglich ist. Andernfalls teilt der Auftragnehmer dem
Kunden innerhalb angemessener Frist die notwendigen Mehraufwendungen und/oder
Terminverschiebungen mit. Bestätigt der Kunde nicht binnen weiterer 14 Tage die
Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
2.3 Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich während der
Regelarbeitszeit, von Montag - Freitag in der Zeit von 08:00 - 17:00 Uhr, an dem
vereinbarten Ort. Einzelvereinbarungen über gesonderte Arbeitszeiten sind
hiervon ausgenommen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Auftraggeber und Auftragnehmer.
2.4 Der Kunde trägt alle mit einem ggf. anfallenden Versand von
Material verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden, etc.) und die Kosten
für An- und Abtransport sowie Verpackung.
2.5 Dem Auftragnehmer sind zur Erfüllung seiner Aufgaben alle nötigen
Zutrittsberechtigungen und Ausweise zum Betreten des Betriebsgeländes und Räumlichkeiten
durch den Auftraggeber bzw. dessen Kunden, aus- bzw. zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Abrechnung erfolgt - sofern nicht anders vereinbart - nach
Aufwand, zu den derzeit gültigen Stundensätzen oder den im Angebot aufgeführten
Preise.
3.2 Handelt es sich um längerfristige Aufträge, so erfolgt eine
Teilrechnungsstellung nach Ablauf eines Kalendermonats für die bereits
abgeleisteten Arbeiten.
3.3 Für jeden Auftrag wird mindestens eine Arbeitsstunde in Rechnung
gestellt. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird voll berechnet.
3.4 Zusätzlich werden die Reisekosten nach den im Angebot ausgewiesenen
Sätzen berechnet.
3.5 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jegliche Abzüge, zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
3.6 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen, werden, ohne daß
es einer vorherigen Mahnung durch den Auftragnehmer bedarf, ab Rechnungsdatum
Zinsen in Höhe von 2% p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank auf die vereinbarte Vergütung geschuldet.
§ 4 Haftung und Gewährleistung
4.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm übertragenen Aufgaben mit größter
Sorgfalt durchführen. Tritt dennoch ein Mangel auf, der von ihm zu vertreten
ist, so verpflichtet er sich zur Mängelbeseitigung. Ist er dazu nicht innerhalb
von 60 Tagen in der Lage, hat der Kunde das Recht auf Wandlung oder Minderung.
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln
muß schriftlich geltend gemacht werden.
4.2 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln,
insbesondere nach §§ 631 ff. BGB ab Abnahme und nur dann, wenn nachweislich
keine Änderungen durchgeführt wurden.
4.3 Die Haftung durch den Auftragnehmer ist für entgangene Gewinne,
Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden sowie für Schäden, deren
Entstehung bei Auftragsannahme typischer Weise nicht vorhersehbar war,
ausgeschlossen.
4.4 Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers, auch für Erfüllungsgehilfen, ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im übrigen ist die Haftung -
unabhängig vom Rechtsgrund - auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
§ 5 Geheimhaltung, Datenschutz, Einsatzort im
Ausland
5.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
gelten die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
5.2 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung
davon unterrichtet, daß der Auftragnehmer dessen Anschrift in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet.
5.3 Im Falle der Tätigkeit im Auslabd soll Deutsche Recht gelten.
§ 6 Nebenabreden und Vertragsänderungen
6.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Änderungen und Ergänzungen
zu Aufträgen/Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Gerichtsstand
7.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Aufträgen/Verträgen
ist das Amtgericht Kaufbeuren.
§ 8 Schlußbestimmungen
8.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB. Unwirksame Bestimmungen sind
durch gesetzlich zulässige, dem Inhalt bzw. dem Willen des Auftragnehmers am nächsten
kommende Gestalltung zu ersetzen.
8.2 Auf die abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Stand:
Juni 2005
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